Neue Abschreibungsmöglichkeiten bei Neubauten!

Lang ersehnt und im März 2024 von der Bundesregierung beschlossen!

Ab sofort können neu gebaute Immobilien ab einem Effizienzstandard 55 für insgesamt sechs Jahre mit 5 % degressiv abgeschrieben werden. Die „neue“ degressive AfA wurde im Rahmen des Wachstumschancengesetzes eingeführt und ist in § 7 EStG geregelt.

Schröder Projekte

Was ist der Unterschied zwischen linearer und degressiver Abschreibung?

Bei der linearen Abschreibung wird das neue Wohngebäude mit einem festen Prozentsatz von 3 % gleichmäßig über die gesamte Nutzungsdauer eines Gebäudes abgeschrieben.

Bei der degressiven Abschreibung können im ersten Jahr 5 % der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten steuerlich geltend gemacht werden. In den darauffolgenden fünf Jahren erfolgt die Berechnung immer auf den abschreibungsfähigen Restwert der Immobilie.

Welche Vorteile hat die neue AfA für Wohngebäude?

Der im Vergleich zur linearen AfA erhöhte Abschreibungssatz führt zu einer Verringerung der Steuerlast für den Immobilieneigentümer und erhöht die Rentabilität von Neubauwohnungen als Investitionsmöglichkeit. Die steuerlichen Anreize sollen die Schaffung neuer Bauprojekte fördern bzw. den Ankauf von Wohnungen wirtschaftlich wieder attraktiver machen.

Welche Voraussetzungen gelten für die neue AfA?
Für die Inanspruchnahme der degressiven AfA muss das Gebäude die Voraussetzung der Effizienzklasse 55 erfüllen. Eine Baukostenobergrenze ist für die degressive AfA nicht geregelt.

Zur degressiven Abschreibung der Herstellungskosten muss der Baubeginn zwischen dem 01.10.2023 und dem 30.09.2029 liegen. Als Beginn der Herstellung gilt das Datum der Baubeginnanzeige.

Zur degressiven Abschreibung der Anschaffungskosten einer neu gebauten Immobilie muss der Kaufvertrag zwischen dem 01.10.2023 und dem 30.09.2029 geschlossen werden. In diesem Fall ist der Baubeginn belanglos. Es zählt das Datum im Kaufvertrag. Die Immobilie muss jedoch spätestens bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erworben werden.

Wir haben aktuell zwei Neubauprojekte, bei denen die neue Abschreibung für Sie steuerliche Vorteile bringen kann:

Die „Mühlenbauerei“

in Bestlage von 21423 Winsen (Luhe)!
Mitten in der Stadt zwischen Altstadt und Luhe entstehen hier „Am Krummen Deich“ insgesamt 30 moderne Eigentumswohnungen mit Tiefgarage.
Ansicht des Projekts Muehlenbauerei in Winsen (Luhe)
2huus in Stelle

„2Huus“

in 21435 Stelle!

Hier trifft modernes Wohnen auf einen norddeutschen Traditionsort. In zwei energieeffizienten Gebäuden entstehen hier insgesamt 12 Eigentumswohnungen. Der Bau läuft – Fertigstellung ist bereits im Frühjahr 2025 geplant!

Neubau lohnt sich also künftig doppelt!

Zum einen sind Neubauwohnungen dank ihrer Energieeffizienz weniger stark von steigenden Energiepreisen betroffen als sanierungsbedürftiger Altbestand. Zum anderen unterstützt die Bundesregierung Käufer und Investoren von Neubauwohnungen mit eben diesen verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten.

Für Anleger, die ihr Geld in solides Betongold investieren wollen, sind das gute neue Voraussetzungen!

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Gudrun Fütterer

Gudrun Fütterer

Vertretung der Geschäftsführung, Prokuristin & Projektentwicklung

Carolin Meiners

Caroline Meiners

Projektentwicklung

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